Norden - Der Sachverhalt hat sich nach der (damaligen) Recherche des heutigen Betreibers von RechercheMitWirkung wie folgt dargestellt. Eine steckbriefartige Kurzzusammenfassung:
Das Problem
Eine alleinerziehende Mutter und ihre Tochter zogen im Herbst 2020 in eine knapp 62 Quadratmeter große Wohnung in Norden. Eine monatliche Bruttokaltmiete von 531 Euro und eine Heizkosten-Vorauszahlung von 106 Euro hatte das Jobcenter des Landkreises Aurich abgesegnet.
Bis Dezember 2023 stieg die Gesamtmiete auf 836,18 Euro – eine Steigerung von mehr als 30 Prozent in etwas mehr als drei Jahren. Der staatliche Kostendeckel lag bei 710 Euro. Aus dieser Differenz und aus Nebenkosten-Nachforderungen erwuchsen bis zum 22. Januar 2024 Schulden in Höhe von 3273,05 Euro beim Vermieter.
Mit Datum vom 14. Dezember 2023 ließ „Der Landrat“, so der Briefkopf des Jobcenters Norden, der Mutter mitteilen, dass ihrem „Antrag auf Gewährung eines Darlehens zur Zahlung Ihrer Mietschulden nicht entsprochen werden kann“. Gut zwei Wochen zuvor hatte der Vermieter die „Letzte Mahnung“ geschickt.
Vergebliche Lösungsversuche
Bereits am 1. Juni 2022 hatte das Norder Jobcenter einen Antrag der Frau auf Begleichung von Zahlungsrückständen abgelehnt – damals ging es um 188,06 Euro. Begründung: Ihre Bruttokaltmiete von 547,64 Euro übersteige die für zwei Personen angemessenen 531 Euro.
Die Mutter legte Mietkontoauszüge vor und reichte Unterlagen nach. Auf einen Darlehensantrag folgte im Dezember 2023 die Ablehnung des Jobcenters – und zugleich die Aufforderung, die Unterkunftskosten bis zum 31. Juli 2024 zu senken. Notfalls durch einen Wohnungswechsel.
Eine billigere Wohnung fand die Alleinerziehende nicht: Nach einer Privatinsolvenz kam sie wegen des Schufa-Eintrags nach eigener Schilderung nicht einmal bis zu einer Wohnungsbesichtigung.
Recherche mit Wirkung
Am 31. Januar 2024 richtete der heutige Betreiber von RechercheMitWirkung, der den Fall damals für die Ostfriesen-Zeitung recherchierte, die erste Presseanfrage an die Kreisverwaltung Aurich und ihr Jobcenter: Sieht das Amt bei den anteilig auf die Mieter umgelegten Nebenkosten tatsächlich Spielraum, die Kosten „durch besonnenes Verhalten“ zu senken – und warum wurden die Rückstände nicht übernommen?
Am 29. Februar 2024 kam die Frage hinzu, ob nicht sämtliche Wohnkosten vom Jobcenter zu tragen gewesen wären. Denn der Mietbeginn am 1. Oktober 2020 fiel in den Zeitraum der Pandemie-Schutzregelung. Und dieser schloss sich eine einjährige Karenzzeit nach Einführung des Bürgergeldes an.
Das Jobcenter räumte über die Pressestelle ein, dass eine Einsparung bei Neben- und Heizkosten in diesem Fall schwer sei, weil die Kosten vom Vermieter im Umlageverfahren berechnet werden. Am 9. Februar 2024 teilte die Kreisverwaltung mit, eine Zahlungskürzung vom 25. April 2022 werde „nach nochmaliger Durchsicht der Unterlagen zurückgenommen“.
Mit Bescheid vom 8. Februar 2024 hat derselbe Sachbearbeiter, der den Darlehensantrag abgelehnt hatte, diesen Antrag als Überprüfungsantrag gewertet. Er rechnete die Unterkunftskosten rückwirkend bis zum 1. Januar 2022 nach und kam auf eine Nachzahlung von 1657,60 Euro. Weitere 601,73 Euro übernahm das Jobcenter für das Jahr 2022. Mit Bescheid vom 8. Mai 2024 wurde der Schuldenstand der Mutter in einem letzten Schritt auf 114,20 Euro reduziert.
Aus den 3273,05 Euro Wohnkosten-Schulden einer Alleinerziehenden sind also infolge der Recherche nurmehr 114,20 Euro geworden.
Die Berichterstattung
Diese Recherche mit Wirkung wurde am 25. Februar 2024 in der Ostfriesen-Zeitung unter der Überschrift „Miet- und Nebenkosten-Explosion – alleinerziehende Norderin in Not“ veröffentlicht und am 10. Juni 2024 unter der Überschrift „Schulden einer Mutter, die aufs Konto des Norder Jobcenters gehen“ fortgeschrieben.